Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Jetzt handeln

Mit der geplanten „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) plant die EU eine umfassende Neuregelung der Verpackungsanforderungen. Besonders relevant für Lebensmittelverpackungen:

  • Rezyklatpflichten für bestimmte Kunststoffverpackungen
  • Einheitliche Recyclingkennzeichnungen
  • Verpflichtende Wiederverwendbarkeit für bestimmte To-go- oder Mehrwegverpackungen
  • Reduktion von überflüssigem Verpackungsmaterial („Overpackaging“)

Diese Verordnung wird voraussichtlich ab 2026 greifen – wer heute bereits auf konforme Lösungen umstellt, sichert sich klare Wettbewerbsvorteile und Planungssicherheit.

Tipp: Nutzen Sie 2025 für die Umstellung. Wir beraten Sie gern zu rechtssicheren und zukunftsfähigen Verpackungskonzepten.