Mit der geplanten „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) plant die EU eine umfassende Neuregelung der Verpackungsanforderungen. Besonders relevant für Lebensmittelverpackungen:
- Rezyklatpflichten für bestimmte Kunststoffverpackungen
- Einheitliche Recyclingkennzeichnungen
- Verpflichtende Wiederverwendbarkeit für bestimmte To-go- oder Mehrwegverpackungen
- Reduktion von überflüssigem Verpackungsmaterial („Overpackaging“)
Diese Verordnung wird voraussichtlich ab 2026 greifen – wer heute bereits auf konforme Lösungen umstellt, sichert sich klare Wettbewerbsvorteile und Planungssicherheit.
Tipp: Nutzen Sie 2025 für die Umstellung. Wir beraten Sie gern zu rechtssicheren und zukunftsfähigen Verpackungskonzepten.